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Sehr geehrte Damen und Herren, 

es gibt gute Neuigkeiten! Am 27.April 2020 können wir endlich unsere abgelaufenen Sohlen wieder zum Schuster bringen. 

Am 16.04.2020 haben Bund und Länder Änderungen zu den bisher geltenden Ausgangsbeschränkungen getroffen, sodass wir nun alle vorsichtig optimistisch aufatmen können.  

Die bestehenden Ausgangsbeschränkungen bleiben grundsätzlich bis zum 04.05.2020 aufrechterhalten. 
An dem 27.04.2020 ist es auch in Bayern Pflicht, Schutzmasken im ÖPNV und in Geschäften zu tragen. 

Es gilt weiterhin, einen Mindestabstand zwischen Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben, von 1,5 m einzuhalten. In Bayern tritt ab dem 16.04.2020  auch die 2-Personen-Regel in der Öffentlichkeit für Personen, die nicht in einem Haushalt leben, in Kraft. 
Hart trifft leider unter anderem auch die Stadt Nürnberg, dass Großveranstaltungen bis zum 31.08.2010 nicht stattfinden können und wir auf Rock im Park in diesem Jahr leider verzichten müssen. 

Folgende Lockerungen der Beschränkungen wurden beschlossen:

  • ab 20. April 2020 dürfen Bau- und Gartenmärkte sowie Gärtnereien wieder öffnen
  • ab 27. April 2020 dürfen Kfz-Händler, Fahrradhändler und Buchhandlungen wieder öffnen
  • ab 27. April 2020 dürfen weitere Geschäfte bis zu einer maximalen Verkaufsfläche von 800 qm öffnen. Das bedeutet eine maximal zulässige Kundenzahl von 40 Personen pro Laden.
  • In den Schulen: ab dem 11. Mai werden Klassen für Schüler geöffnet, die vor einer Prüfung stehen und am 30.04.2020 werden weitere Möglichkeiten beschlossen. Grundschulen und Kitas bleiben vorerst geschlossen


Weitere Ankündigungen - ab dem 4. Mai könnten Friseure oder Fußpflege-Salons wieder öffnen – eine Entscheidung steht zwar noch aus, aber wir sind optimistisch!

Untersagt ist weiterhin: 

  • Gastronomie jeder Art ausgenommen der Abgabe und Lieferung mitnahmefähiger Speisen
  • Besuche von Krankenhäusern, Vorsorge-Rehabilitationseinrichtungen und vergleichbare medizinische Einrichtungen,  Einrichtungen der Pflege, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, ambulante betreute Wohngemeinschaften, sowie Altenheimen und Seniorenresidenzen
  • Ausnahmen gelten bei Geburten, Palliativstationen und Hospize


Bundesweit wurden keine wesentlichen Änderungen beschlossen, die von den Bayerischen Maßnahmen abweichen. Wir freuen uns aber über die Ankündigung, dass sich Dienstleistungsbetriebe wie bspw. Friseure darauf vorbereiten sollen, ihren Betrieb ab dem 04.05.2020 mit Hygieneauflagen wieder aufnehmen zu können.

Haben Sie Fragen zu den Regelungen außerhalb Bayern – sprechen Sie uns gerne an und wir informieren Sie über die konkreten Vorschriften. 


Bleiben Sie weiterhin gesund! 
#stayathome 

Hupp * Dittus * Partner 
Partnerschaftsgesellschaft mbB
Ihr Team von HDP 


HDP Informiert

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