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Sehr geehrte Damen und Herren, 


nun ist es soweit – nachdem wir seit gestern endlich wieder die Friseurin / den Friseur unseres Vertrauens aufsuchen können, dürfen wir uns ab dem 11.05.2020 auch wieder die Nägel verschönern lassen! 


Die Bayerische Staatsregierung hat uns heute Mittag darüber informiert, dass nunmehr keine Ausgangsbeschränkungen mehr gelten sollen, sondern so genannte Kontaktbeschränkungen. 
Mit dieser Regelung gehen einige Lockerungen der bisherigen Restriktionen einher, über die wir Sie im Folgenden informieren wollen: 


Es gilt weiterhin, einen Mindestabstand zwischen Personen, die nicht im eigenen Haushalt leben, von 1,5 m einzuhalten. Die Abstandsregelung gilt trotz der Lockerungen fort. 

  • Verwandte, die nicht im eigenen Haushalt leben, dürfen wieder besucht werden. 
  • Spielplätze dürfen wieder besucht werden.
  • Senioren- und Pflegeheime dürfen ab dem kommenden Wochenende wieder besucht werden. Es gelten die Abstandsregelungen und die Maskenpflicht. Soweit es möglich ist, sollen diese Besuche im Freien stattfinden. 
  • Ladengeschäfte – die 800qm-Regel wird aufgehoben. Ab dem 11.05.2020 dürfen auch wieder Geschäfte öffnen, deren Verkaufsfläche größer ist als 800qm. 
  • Kontaktloser Einzelsport im Freien ist wieder gestattet. Mannschaftssport ist weiterhin untersagt.
  • Gastronomie – es gelten stufenweise Lockerungen: 
  1. ab dem 18. 05.2020 ist die Außengastronomie bis 20.00 Uhr wieder erlaubt
  2. ab dem 25.05.2020 dürfen Speiselokale dürfen unter strengen Auflagen öffnen
  3. ab dem 30.05.2020 können sodann Hotels wieder den Gästebetrieb aufnehmen
  • Schulen – ab dem 11.05.2020 "Vor-Abschluss-Klassen" sowie die vierten Grundschulklassen wieder in die Schulen. Es gilt keine Maskenpflicht in den Klassenzimmern, aber auf dem Pausenhof und in den sanitären Einrichtungen. 
  • Kitas – bis Pfingsten soll bis zu 50 % der Kinder wieder der Besuch von Kindertagesstätten ermöglicht werden. Ab dem 25.05.2020 sollen auch Vorschulkinder wieder in die Kindergärten gehen dürfen.


Die Lockerungen zu den Ausgangs- bzw. Kontaktbeschränkungen werden von jedem Bundesland gesondert beschlossen. Sollten Sie daher Fragen zu den Regelungen außerhalb Bayern haben, sprechen Sie uns gerne an und wir informieren Sie über die konkreten Vorschriften. 

Bleiben Sie weiterhin gesund! 


Hupp * Dittus * Partner 
Partnerschaftsgesellschaft mbB
Ihr Team von HDP 


HDP Informiert

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