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Sehr geehrte Damen und Herren, 

leider haben die steigenden Infektionszahlen mit dem SARS-CoV-2 – Virus es notwendig werden lassen, dass die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Regierungschefs der Bundesländer weitere Maßnahmen zur Unterbrechung der Infektionsdynamik beschlossen hat.


Die Verschärfung der Maßnahmen und der Kontaktbeschränkungen dienen der Zielsetzung, die Neuinfektionen wieder in eine Größenordnung von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche zu senken, sodass die Weihnachtszeit ohne weitreichende Beschränkungen stattfinden kann. 


Wir möchten Sie über die beschlossenen Maßnahmen informieren, die ab dem 02.11.2020 zunächst bis Ende November gelten werden: 


1.    Soziale Kontakte verringern - Kontakte zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben, sind auf ein Minimum zu reduzieren. 

Es ist daher in der Öffentlichkeit nur gestattet, sich mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und einer Person eines weiteren Hausstandes aufzuhalten. 

Diese Kontaktbeschränkungen werden von den Ordnungsbehörden verstärkt kontrolliert und Verstöße entsprechend sanktioniert. 

2.    Auf private Reisen und Besuche auch von Verwandten soll generell verzichtet werden. Dies gilt auch für Tagesausflüge. Übernachtungsangebote darf es nur noch für notwendige und nicht touristische Zwecke geben. 

3.    Folgende Einrichtungen und Institutionen der Freizeitgestaltung werden geschlossen:

  • Theater, Opern, Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen
  • Messen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen
  • Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen
  • der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern,
  • Fitnessstudios und ähnliche Einrichtungen.

4.    Veranstaltungen, die der Unterhaltung dienen, sind untersagt. 

5.    Gastronomiebetriebe, Bars, Kneipen, Diskotheken etc. werden geschlossen. Die Lieferung und Abholung von Speisen zum Verzehr zu Hause bleibt gestattet.

6.    Dienstleistungsbetriebe zur Körperpflege wie Kosmetikstudios, Tattoostudios, Massagepraxen und ähnliche Betriebe werden geschlossen.

Eine Ausnahme gilt für medizinisch notwendige Betriebe wie beispielsweise Physiotherapiepraxen. Friseurbetriebe dürfen unter den bereits bestehenden Hygienemaßnahmen ebenfalls öffnen. 

7.    Arbeitgeber haben eine auf ihren Betrieb angepasste Gefährdungsbeurteilung für mögliche Infektionen vorzunehmen und ein entsprechendes Hygienekonzept zur Vermeidung von Infektionsketten einzuführen. Soweit dies umsetzbar ist, soll den Mitarbeitern Heimarbeit ermöglicht werden.

 

Nun zu den guten Nachrichten:


1.    Der Einzelhandel bleibt unter den bereits bestehenden Hygieneauflagen insgesamt geöffnet. 

2.    Schulen und Kindergärten bleiben geöffnet. Hier werden die Landesregierungen einzelne Maßnahmen treffen. 

3.    Um zu verhindern, dass Personen in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern zur Vermeidung einer Infektion vollständig isoliert werden, sollen kostenlose Schnelltests nicht nur für die Bewohner und das Personal, sondern auch für Besucher zur Verfügung stehen. 

4.    Der Profisport darf weiterhin stattfinden, allerdings ohne Zuschauer. 

 

Sollten Sie Fragen zu den getroffenen Regelungen und den Auswirkungen für Sie oder Ihren Betrieb haben, sprechen Sie uns gerne an und wir informieren Sie über die konkreten Vorschriften.

Weiter stehen wir Ihnen wie gewohnt mit unserer Expertise bei der Beantragung von Überbrückungshilfen und Entschädigungszahlungen für von der Schließung betroffene Betriebe zur Verfügung.  

Bleiben Sie weiterhin gesund! 


Hupp * Dittus * Partner 
Partnerschaftsgesellschaft mbB
Ihr Team von HDP 


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