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Sehr geehrte Damen und Herren, 

wir haben wir für Sie in Sachen "Corona" die wichtigsten Links gesammelt und nachstehend die derzeit verfügbaren Informationen zusammengestellt:


www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/corona-virus-arbeitsrechtliche-auswirkungen.html
www.bmas.de/DE/Schwerpunkte/Informationen-Corona/informationen-corona.html
www.bmas.de/DE/Presse/Meldungen/2020/mit-kurzarbeit-gemeinsam-beschaeftigung-sichern.html
https://www.stmwi.bayern.de/fileadmin/user_upload/stmwi/Themen/Wirtschaft/Dokumente_und_Cover/2020-03-17_Antrag_Soforthilfe_Corona.pdf

Hier findet Sie einen Katalog an häufig gestellten Fragen an das Bayerische Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration:

www.stmi.bayern.de/miniwebs/coronavirus/faq/index.php

Sicher sind auch Sie mit Ihrem Betrieb oder Ihrer Praxis von den Restriktionen betroffen, die zur Bekämpfung des Virus erforderlich sind.  Soweit Sie der Wegfall von Einnahmen und Ertrag in Nöte bringt, sind dafür Soforthilfen insbesondere des Freistaats über die Banken zugänglich; eine Erstinformation insoweit finden Sie unter

www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/
 

Der Antrag auf Soforthilfe Corona ist im Bedarfsfalle von Ihnen auszufüllen und beim jeweiligen Regierungsbezirk per Mail einzureichen. Hier unterstützen wir Sie gerne, wenn das notwendig ist.

Wir nehmen das Thema „Steuererleichterungen und –entlastungen“ in den Fokus und werden notwendige Herabsetzungen der Vorauszahlungen zum 15.05.2020 (Gewerbesteuer) und 10.06.2020 (Einkommen- oder Körperschaftsteuer) rechtzeitig beantragen. Sofern in den nächsten Tagen Nachzahlungen anstehen, die zu Liquiditätsengpässen führen könnten, bitten wir um eine kurze Mail an hoechstadt@hupp-dittus-partner.de. Von dort aus wird der Posteingang dem Mandanten zugeordnet und an die zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet.
 
Soweit sich in Ihrem Betrieb oder Ihrer Praxis in Folge der Restriktionen die Arbeitszeiten der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um mehr als 10 % reduzieren, können Sie mit Ihren Mitarbeitern/innen Kurzarbeit vereinbaren; die Bundesagentur übernimmt dann 60 % oder 67 % des dadurch bedingten Verlustes am Netto aus maximal 6.900,00 €. Einige Tarifverträge sehen vor, dass der Arbeitgeber die fehlenden 33 % bis 40 % teilweise oder insgesamt ausgleicht; dieser Zuschuss ist nach derzeitiger Rechtslage sozialversicherungsfrei, aber steuerpflichtig.

Sofern für Ihren Betrieb / Ihre Praxis Kurzarbeit in Betracht kommt, sollten Sie zuerst die reduzierten Arbeitszeiten organisieren (wer arbeitet wann und wieviel), damit die Grundlagen für die erforderliche Zustimmung der Mitarbeiter und den Antrag auf Kurzarbeitergeld geschaffen werden. Das Kurzarbeitergeld wird im Rahmen der monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen von uns abgerechnet, entsprechend ausgezahlt und auf Antrag von der Bundesagentur für Arbeit an Sie als Arbeitgeber erstattet.


Bei der Anzeige von Kurzarbeit sind wir Ihnen gerne behilflich, benötigen aber zu den Angaben von B. bis E. Ihre Vorbereitung und Unterstützung. 
 
Gerne beraten wir Sie auch bei arbeitsrechtlichen Fragen, die sich aus der derzeitigen Krise ergeben. Hierzu wenden Sie sich an unsere Rechtsabteilung, die sich derzeit speziell mit diesen Fragen auseinandersetzt.

Das gesamte Team von HDP steht Ihnen im Rahmen der üblichen Bürozeiten über die Zentralen in Höchstadt oder Nürnberg bzw. direkt über die Ihnen bekannten Nummern unverändert zur Verfügung. Da die meisten unserer Daten digital abgelegt sind, konnten wir unseren Mitarbeitern freistellen, von wo aus sie arbeiten. Wir bleiben daher auch im Fall von verschärften Quarantänemaßnahmen für Sie wie gewohnt erreichbar.  Der Datenschutz ist selbstverständlich - genauso wie im Büro - gewährleistet.
 
Gerne beraten wir Sie, wie auch Sie zukünftig Ihre Belege bei uns vollständig digital einreichen können. Damit sind wir zwar kontaktlos, aber mit Ihnen stets in Verbindung.

Mit freundlichen Grüßen und bleiben Sie gesund

Hupp * Dittus * Partner 
Partnerschaftsgesellschaft mbB
Ihr Team von HDP 
 


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