Steuertermine Februar 2021
10.02. | Umsatzsteuer Umsatzsteuer-Sondervorauszahlung* Lohnsteuer** Solidaritätszuschlag** Kirchenlohnsteuer ev. und r.kath.** |
15.02. | Gewerbesteuer*** Grundsteuer*** |
Zahlungsschonfrist: bis zum 15.02. bzw. 18.02.2021. Diese Schonfrist gilt nicht bei Barzahlungen und Zahlungen per Scheck. [* bei Fristverlängerung 1/11 USt 20 vorauszahlen; ** bei monatlicher Abführung für Januar 2021; *** Vierteljahresrate an die Gemeinde]
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(aus: Ausgabe 01/2021)
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