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Nordrhein-Westfalen: OFD gibt Prüffelder der Finanzämter bekannt

Es gehört in der Regel zu den gut gehüteten Geheimnissen, welche Bereiche der Steuererklärung die Finanzämter besonders intensiv prüfen. Nicht so in Nordrhein-Westfalen (NRW), denn hier hat die Oberfinanzdirektion (OFD) nun die Prüffelder veröffentlicht, mit denen sich die Finanzämter im Jahr 2019 befassen. Die folgenden zwei zentralen Prüfungsschwerpunkte gelten derzeit für alle Finanzämter in NRW:

  • Prüfung der Einkünfteerzielungsabsicht (Liebhaberei) bei gewerblichen und freiberuflichen Einkünften
  • Verlustabzug bei Körperschaften (§ 8c Körperschaftsteuergesetz)

Daneben hat jedes Finanzamt individuelle Prüffelder für sich festgelegt, die von der OFD ebenfalls veröffentlicht wurden. Demnach widmen sich allein 16 Finanzämter der Gewinnbesteuerung bei der Veräußerung von wesentlichen Kapitalgesellschaftsanteilen. 15 Finanzämter nehmen die Vermietungseinkünfte der Steuerzahler in den Fokus, insbesondere im ersten Jahr ihrer Vermietungstätigkeit. Acht Finanzämter schauen genauer hin, wenn Steuerzahler Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen als Sonderausgaben geltend machen.

Die OFD weist darauf hin, dass die vom Prüffeld betroffenen Steuerzahler ihrer Steuererklärung von vornherein die notwendigen Unterlagen und Angaben beifügen sollten.

Hinweis: Die Liste der ämterspezifischen Prüffelder ist auf den Internetseiten der Finanzverwaltung NRW abrufbar. Während bei manchen Finanzämtern genaueste Angaben zu den Prüffeldern veröffentlicht wurden, halten sich andere Ämter bedeckt und geben nur das Stichwort "Verwaltungsinternes Prüffeld" an. Steuerzahler sollten in jedem Fall beachten, dass die Finanzämter weiterhin auch Sachverhalte außerhalb der Prüfungsschwerpunkte aufgreifen können.

Information für: alle
zum Thema: übrige Steuerarten

(aus: Ausgabe 05/2019)


Quelle: Deubner Verlag


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