Hupp | Dittus | Partner :: Steuerberater | Wirtschaftsprüfer | Rechtsanwälte

Nachrüstung von Einbruchsschutz: Gezahlte Handwerkerlöhne mindern die Einkommensteuer

Um sich vor Einbrüchen zu schützen, rüsten viele Bürger nach und lassen sich nachträglich Alarmanlagen, Spezialfenster, Bewegungsmelder oder Sicherheitsschlösser in die eigenen vier Wände einbauen. Was sie dazu wissen sollten: Die hierbei anfallenden Handwerkerlöhne lassen sich mit 20 %, maximal jedoch 1.200 EUR pro Jahr von der eigenen Einkommensteuer abziehen.

Hinweis: Begünstigt sind auch anfallende Anfahrts-, Maschinen-, Entsorgungs- und Verbrauchsmittelkosten, allerdings nicht die Kosten für das Material. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Handwerkerrechnung die verschiedenen Kostenarten getrennt voneinander ausweist.

Das Finanzamt setzt für die Gewährung des Steuerbonus voraus, dass der Bürger für die Handwerkerleistung eine Rechnung erhalten und den Rechnungsbetrag unbar gezahlt hat (z.B. per Überweisung). Barzahlungen erkennt der Fiskus nicht an, da der Steuerbonus die legale Beschäftigung fördern soll.

Hinweis: Um den Steuerbonus zu erhalten, müssen Rechnung und Zahlungsnachweis aber nicht direkt der Einkommensteuererklärung beigelegt werden. Es genügt, wenn zunächst nur die Kosten abgerechnet und die Nachweise auf explizite Nachfrage des Finanzamts nachgereicht werden.

Keinen Steuerbonus gewährt das Finanzamt jedoch, wenn die Nachrüstung des Einbruchsschutzes bereits durch öffentliche Programme gefördert worden ist, zum Beispiel durch Zuschüsse und Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau.

Information für: Hausbesitzer
zum Thema: Einkommensteuer

(aus: Ausgabe 08/2018)


Quelle: Deubner Verlag


HDP Informiert

Teil-Lockdown: Zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Leider haben die steigenden Infektionszahlen mit dem SARS-CoV-2 – Virus es notwendig werden lassen,…

weiterlesen

SIE SUCHEN EINE BÜROGEMEINSCHAFT?

Zur Ergänzung des von uns bereitgehaltenen Beratungsangebotes suchen wir weitere Rechtsanwalts-…

weiterlesen

Geerbtes Familienheim: Entfällt die Steuerfreiheit auch bei Auszug wegen psychischer Probleme?

Erbt der überlebende Ehegatte von seinem verstorbenen Partner dessen Hälfte am Familienheim, kann…

weiterlesen

Eröffnung des Insolvenzverfahrens: BFH beleuchtet steuerlichen Wertverlust von Aktien

Wenn das Mitgliedschaftsrecht eines Aktionärs einer inländischen AG erlischt, weil die…

weiterlesen