Auftragsforschung einer Hochschule: Mangels Gemeinnützigkeit gilt regulärer Umsatzsteuersatz
Das Finanzgericht Münster (FG) hat entschieden, dass die Auftragsforschung einer öffentlich-rechtlichen Hochschule keine gemeinnützige Leistung darstellt und damit nicht dem ermäßigten Steuersatz unterliegt.
Im vorliegenden Fall ging es um eine Hochschule, die einen Werkvertrag mit einem Dritten zur Durchführung und Erstellung einer wissenschaftlichen Studie abgeschlossen hatte. Die Hochschule errichtete einen Betrieb gewerblicher Art "Auftragsforschung", über den sie den Werkvertrag abwickelte. Die in diesem Rahmen erbrachten Leistungen rechnete die Hochschule mit dem ermäßigten Steuersatz ab. Das Finanzamt war jedoch der Auffassung, dass die Umsätze dem regulären Umsatzsteuersatz unterlagen.
Die Klage vor dem FG hatte keinen Erfolg. Der Bereich der Auftragsforschung stelle bei der Hochschule einen Betrieb gewerblicher Art (BgA) dar, der nicht als gemeinnützig anzuerkennen sei. Die hierfür erforderliche überwiegende Finanzierung aus Zuwendungen oder aus der Vermögensverwaltung liege nicht vor. Der BgA habe sich ausschließlich aus Entgelten für die Forschungstätigkeit finanziert. Die Hochschule als Trägerkörperschaft finanziere sich ebenfalls nicht aus Zuwendungen, sondern aus Zuschüssen nach dem Hochschulgesetz. Ferner sei eine Begünstigung der Auftragsforschung nicht mit dem höherrangigen Unionsrecht vereinbar, da dieser Bereich weder wohltätigen Zwecken noch der sozialen Sicherheit diene.
Hinweis: Das Revisionsverfahren ist beim Bundesfinanzhof anhängig.
Information für: | Unternehmer |
zum Thema: | Umsatzsteuer |
(aus: Ausgabe 09/2018)
HDP Informiert
Teil-Lockdown: Zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie
Leider haben die steigenden Infektionszahlen mit dem SARS-CoV-2 – Virus es notwendig werden lassen,…
SIE SUCHEN EINE BÜROGEMEINSCHAFT?
Zur Ergänzung des von uns bereitgehaltenen Beratungsangebotes suchen wir weitere Rechtsanwalts-…
Geerbtes Familienheim: Entfällt die Steuerfreiheit auch bei Auszug wegen psychischer Probleme?
Erbt der überlebende Ehegatte von seinem verstorbenen Partner dessen Hälfte am Familienheim, kann…
Eröffnung des Insolvenzverfahrens: BFH beleuchtet steuerlichen Wertverlust von Aktien
Wenn das Mitgliedschaftsrecht eines Aktionärs einer inländischen AG erlischt, weil die…