Amazon und Co: Vorschriften gegen Umsatzsteuerbetrug auf den Weg gebracht
Die Länderfinanzminister haben auf ihrer Jahreskonferenz am 25.05.2018 in Goslar Maßnahmen gegen den Umsatzsteuerbetrug auf Onlinemarktplätzen beschlossen. Onlinemarktplatzbetreiber wie Amazon und eBay sollen danach künftig haften, wenn bei ihnen tätige Händler die Umsatzsteuer nicht abführen. Diese Haftung soll greifen, wenn die Betreiber die steuerliche Registrierung eines Händlers nicht nachweisen können. Außerdem haften die Betreiber, wenn sie nicht registrierte oder steuerunehrliche Händler weiter auf ihrem Onlinemarktplatz gewähren lassen.
Der entsprechende Gesetzentwurf soll bereits zum Januar 2019 in Kraft treten. Auch die EU plant ab dem Jahr 2021 eine EU-weite Regelung gegen den Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel. Die nationale Regelung schließt damit eine Lücke bis zum Inkrafttreten der EU-Regelung.
Hinweis: Dem deutschen Fiskus entgehen durch den Umsatzsteuerbetrug im Onlinehandel Steuereinnahmen im dreistelligen Millionenbereich. Da vor allem Händler aus dem Ausland in Deutschland steuerlich nicht registriert sind, umgehen sie die Finanzverwaltung und kassieren die Umsatzsteuer selbst ein.
Information für: | Unternehmer |
zum Thema: | Umsatzsteuer |
(aus: Ausgabe 09/2018)
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