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Praxis-Tipp: Nachholung von nicht geltend gemachten Sonderbetriebsausgaben

Eine Bilanzberichtigung wird nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG erforderlich, wenn ein Ansatz in der Steuerbilanz unrichtig bzw. unzulässig ist. Fraglich ist, ob Sonderbetriebsausgaben, die im bestandskräftig veranlagten Abflussjahr nicht als solche geltend gemacht wurden, im Rahmen einer Bilanzberichtigung im ersten noch offenen Veranlagungszeitraum nachgeholt werden dürfen.


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