Praxis-Tipp: Beschränkter Abzug der sonstigen Vorsorgeaufwendungen
Durch das BürgEntlG wurde geregelt, dass die Beiträge zur Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung ab dem 1.10.2010 in vollem Umfang als Sonderausgaben abzugsfähig sind. Negative Auswirkung dieser Neuregelung ist jedoch, dass sich sonstige Vorsorgeaufwendungen nur noch ganz selten steuerlich auswirken. Obwohl der BFH entschieden hat, dass die Neuregelung verfassungsgemäß ist, ist der Streit noch nicht beendet.
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