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LfSt: Elektronische Steuererklärung Pflicht für Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte und Selbstständige

Bereits seit 2011 sind Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte sowie selbstständig Tätige gesetzlich verpflichtet, ihre Steuererklärung elektronisch abzugeben. Auch Privathaushalte mit Fotovoltaik-Anlagen oder Gewinneinkünften aus Nebenerwerb über 410 EUR, wie z. B. Nebenerwerbswinzer, sind hiervon betroffen.


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