LfSt Bayern: Umsatzbesteuerung von Jagdgenossenschaften
Die umsatzsteuerliche Beurteilung der Jagdverpachtung durch Jagdgenossenschaften ändert sich zum 1.1.2017. Eine Übergangsregelung ermöglicht jedoch die Weiteranwendung des bisherigen Rechts bis 31.12.2020. Der Antrag hierzu muss bis 31.12.2016 gestellt werden. Darauf weist das LfSt Bayern in einem Merkblatt hin.
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