FG Pressemitteilung: Zahlungen zum Ausgleich einer Betriebsrente
Eine Ausgleichszahlung an den geschiedenen Ehegatten zur Abgeltung des Versorgungsausgleichs einer Betriebsrente ist steuerlich nicht abzugsfähig, wenn der Versorgungsausgleich nach der vor dem 1.9.2009 geltenden Rechtslage vorgenommen wurde. Dies hat das FG Münster entschieden.
HDP Informiert
Teil-Lockdown: Zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie
Leider haben die steigenden Infektionszahlen mit dem SARS-CoV-2 – Virus es notwendig werden lassen,…
SIE SUCHEN EINE BÜROGEMEINSCHAFT?
Zur Ergänzung des von uns bereitgehaltenen Beratungsangebotes suchen wir weitere Rechtsanwalts-…
Geerbtes Familienheim: Entfällt die Steuerfreiheit auch bei Auszug wegen psychischer Probleme?
Erbt der überlebende Ehegatte von seinem verstorbenen Partner dessen Hälfte am Familienheim, kann…
Eröffnung des Insolvenzverfahrens: BFH beleuchtet steuerlichen Wertverlust von Aktien
Wenn das Mitgliedschaftsrecht eines Aktionärs einer inländischen AG erlischt, weil die…