FG Kommentierung: Betriebsausgabenabzug von Umsatzsteuer-Vorauszahlungen um den Jahreswechsel
Eine am 9.1.2015 (Freitag) geleistete Umsatzsteuer-Vorauszahlung für November 2014 kann aufgrund der Abflussfiktion noch als Betriebsausgabe des Jahres 2014 abgezogen werden kann, obwohl die Fälligkeit der Zahlung durch die „SaSoFei“-Regelung auf den 12.1.2015 (Montag) verschoben war.
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