FG Kommentierung: Änderung von Lohnsteuer-Anmeldungen nach der Einkommensteuerveranlagung
Das FG Köln befasst sich mit der Frage, wann Lohnsteuer-Anmeldungen nachträglich noch geändert werden können. Danach kommt einer bereits ergangenen (bestandskräftigen) Einkommensteuerveranlagung keine Sperrwirkung zu, wenn darin die betroffenen Lohneinkünfte nicht erfasst worden sind.
HDP Informiert
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