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FG Köln: Kindergeld bei Gendefekt nach Erreichen der Altersgrenze

Eltern erhalten für erwachsene Kinder zeitlich unbegrenzt Kindergeld, wenn das Kind behindert ist und es deshalb seinen Unterhalt nicht selbst bestreiten kann. Dies gilt nach aktueller Rechtsprechung auch, wenn der Gendefekt erst nach Erreichen Altersgrenze diagnostiziert wurde.


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