Einbeziehung von sog. Schönheitsreparaturen
Anschaffungsnahe Herstellungskosten sind nicht sofort als Betriebsausgaben oder Werbungskosten, sondern nur im Wege der AfA zu berücksichtigen. Im Top-Thema werden neue Rechtserkenntnisse und Rechtsentwicklungen zur Anwendung des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG aufgezeigt.
HDP Informiert
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