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Corporate Governance: Zahlreiche Änderungen durch Gesetz zur Abschlussprüfungsreform

Am 17.6.2016 tritt das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) in Kraft. Es verschärft die Anforderungen an die Vergabe von Prüfungsmandaten bei "Unternehmen von öffentlichem Interesse". Zudem wird der Katalog der unzulässigen Nichtprüfungsleistungen erweitert. Durch das APAReG wird eine neue Aufsichtsstelle geschaffen, die die Arbeit der Wirtschaftsprüfer begutachtet.


HDP Informiert

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