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BZSt: Fragen und Antworten zum gesonderten Feststellungsverfahren

Bei dem nachfolgenden Fragen- und Antwortkatalog zum Antragsverfahren des § 27 Abs. 8 KStG handelt es sich lediglich um eine Orientierungshilfe. Er ist weder eine Verwaltungsanweisung noch ein BMF-Schreiben. Die Informationen haben keine Rechts- oder Bindungswirkung. Die Entscheidung im konkreten Einzelfall bleibt immer der zuständigen Organisationseinheit vorbehalten.


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