BFH Pressemitteilung: Keine Steuerermäßigung für vertragsgemäße Kapitalauszahlung aus einer Pensionskasse
Die einmalige Kapitalabfindung laufender Ansprüche gegen eine Pensionskasse führt nicht zu ermäßigt zu besteuernden außerordentlichen Einkünften, wenn das Kapitalwahlrecht schon in der ursprünglichen Versorgungsregelung enthalten war.
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