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BFH Kommentierung: Vorsteuerberichtigung nach Insolvenzanfechtung

Bei Rückzahlung eines vom Insolvenzschuldner vereinnahmten Betrags hat der Insolvenzverwalter im Zeitpunkt der Rückzahlung den Vorsteuerabzug zu berichtigen. Die Berichtigung führt zu einer Masseverbindlichkeit.


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