BFH Kommentierung: Vorsteuerberichtigung nach Insolvenzanfechtung
Bei Rückzahlung eines vom Insolvenzschuldner vereinnahmten Betrags hat der Insolvenzverwalter im Zeitpunkt der Rückzahlung den Vorsteuerabzug zu berichtigen. Die Berichtigung führt zu einer Masseverbindlichkeit.
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