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BFH Kommentierung: Veräußerung eines Liebhabereibetriebs

Die Veräußerung oder Aufgabe eines Liebhabereibetriebs ist eine Betriebsveräußerung oder -aufgabe nach § 16 Abs. 1, Abs. 3 EStG. Der Veräußerungs- oder Aufgabegewinn hieraus ist steuerpflichtig, soweit er auf die einkommensteuerlich relevante Phase des Betriebs entfällt; er entspricht der Höhe nach den auf den Zeitpunkt des Übergangs zur Liebhaberei gesondert festgestellten stillen Reserven. 


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