BFH Kommentierung: Britische "Claw-back-Besteuerung" und Abkommensrecht
Der BFH hat seine Rechtsprechung zur deutschen Besteuerung bei britischer "Claw-back-Besteuerung" bestätigt. Außerdem seien für die gesonderte Feststellung des Unterschiedsbetrags zwischen den erklärten und den zutreffenden Besteuerungsgrundlagen der Erträge aus dem Investmentanteil die Anzahl der zum Stichtag umlaufenden Anteile zugrunde zu legen.
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