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Vergabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Bundeszentralamt für Steuern informiert

Es gehen derzeit vermehrt Anträge auf die Vergabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) bzw. Mitteilung der dazu gespeicherten Daten beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ein.

In diesem Zusammenhang weist das BZSt darauf hin, dass die USt-IdNr. ausschließlich auf schriftlichen Antrag vergeben wird. Das gilt auch für allgemeine Fragen zur Vergabe bzw. zu allen Fragen bezüglich der gespeicherten Daten oder der Eintragung von EU-Adressen.

Der schriftliche Antrag muss den Namen und die Anschrift der Antragstellerin oder des Antragstellers, das Finanzamt, bei dem das Unternehmen gemeldet ist, sowie die Steuernummer, unter der das Unternehmen geführt wird, enthalten. Es besteht zudem die Möglichkeit, den Antrag über das Kontaktformular zum Thema "Vergabe der USt-IdNr." zu stellen. Für die Klärung von Rückfragen empfiehlt es sich, die Telefon- und Faxnummer zu hinterlegen.

Hinweis: Damit der Antrag durch das BZSt erfolgreich bearbeitet werden kann, ist es erforderlich, dass der Antragsteller beim zuständigen Finanzamt umsatzsteuerlich geführt wird und dem BZSt diese Daten bereits übermittelt worden sind. Der Antrag wird üblicherweise innerhalb von 48 Stunden bearbeitet.

Information für: Unternehmer
zum Thema: Umsatzsteuer

(aus: Ausgabe 11/2020)


Quelle: Deubner Verlag


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