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Interessante Information: OFD gibt Prüffelder der Finanzämter bekannt

In der Regel gehört es zu den gut gehüteten Geheimnissen, welche Bereiche der Steuererklärung die Finanzämter besonders intensiv prüfen. Nicht so in Nordrhein-Westfalen (NRW), denn hier hat die Oberfinanzdirektion (OFD) nun die Prüffelder veröffentlicht, mit denen sich die Finanzämter im Jahr 2018 befassen. Die folgenden drei zentralen Prüfungsschwerpunkte gelten derzeit für alle Finanzämter in NRW:

  • Beiträge von Arbeitnehmern zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen
  • Einkünfteerzielungsabsicht bzw. Liebhaberei bei gewerblichen und freiberuflichen Einkünften
  • Verlustabzug bei Körperschaften (§ 8c Körperschaftsteuergesetz)

Daneben hat jedes Finanzamt individuelle Prüffelder für sich festgelegt, die von der OFD ebenfalls veröffentlicht wurden. Dabei widmen sich allein 18 Finanzämter der Prüfung von Vermietungseinkünften, ihren Schwerpunkt legen sie beispielsweise auf erstmalige Vermietungen, hohe Erhaltungsaufwendungen oder die Vermietung an nahe Angehörige. 16 Finanzämter nehmen die Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen genauer unter die Lupe, 15 Finanzämter die erklärten Kapitaleinkünfte. Bei elf Finanzämtern liegt der Fokus auf den Lohneinkünften, aufgegriffen werden hier beispielsweise der Kostenabzug bei steuerlichen Auswärtstätigkeiten, hohe erklärte Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte, häusliche Arbeitszimmer und erstmalig erklärte doppelte Haushaltsführungen.

Die OFD weist darauf hin, dass vom Prüffeld betroffene Steuerzahler ihrer Steuererklärung von vornherein die notwendigen Unterlagen und Angaben beifügen sollten.

Hinweis: Die Liste der ämterspezifischen Prüffelder ist auf der Website der Finanzverwaltung NRW abrufbar. Während bei manchen Finanzämtern genaue Angaben zu den Prüffeldern veröffentlicht wurden, halten sich andere Ämter bedeckt und geben nur das Stichwort "Verwaltungsinternes Prüffeld" an. Steuerzahler sollten in jedem Fall beachten, dass die Finanzämter weiterhin auch Sachverhalte außerhalb der Schwerpunkte aufgreifen können.

Information für: alle
zum Thema: übrige Steuerarten

(aus: Ausgabe 05/2018)


Quelle: Deubner Verlag


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