Aufsichtsräte: Bei fehlendem Vergütungsrisiko erfolgt kein Umsatzsteuerzugriff
Nach der bisherigen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) waren Mitglieder von Aufsichtsräten umsatzsteuerlich als Unternehmer anzusehen, so dass ihre Vergütungen der Umsatzsteuer unterlagen.
Ein Aufsichtsratsmitglied aus Nordrhein-Westfalen hat nun für eine Rechtsprechungsänderung gesorgt und ein BFH-Urteil erstritten, nach dem Aufsichtsratsmitglieder nicht mehr als Unternehmer angesehen werden, wenn sie keine variable Vergütung erhalten und somit kein Vergütungsrisiko tragen.
Das klagende Aufsichtsratsmitglied hatte eine jährliche Festvergütung von 20.000 EUR erhalten, weshalb ihn der BFH nicht als Unternehmer ansah, so dass der Umsatzsteuerzugriff auf die bezogene Vergütung ausblieb. Die Bundesrichter verwiesen auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, nach der Aufsichtsratsmitglieder keine selbständige Tätigkeit ausüben, wenn sie für Rechnung und unter Verantwortung des Aufsichtsrats handeln und auch kein wirtschaftliches Risiko tragen, weil ihre Vergütung weder von der Teilnahme an Sitzungen noch von tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden abhängig ist.
Hinweis: Ausdrücklich offen ließ der BFH, ob auch in Fällen einer variablen Vergütung an der Unternehmereigenschaft von Aufsichtsratsmitgliedern festzuhalten ist.
Information für: | Unternehmer |
zum Thema: | Umsatzsteuer |
(aus: Ausgabe 05/2020)
HDP Informiert
Teil-Lockdown: Zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie
Leider haben die steigenden Infektionszahlen mit dem SARS-CoV-2 – Virus es notwendig werden lassen,…
SIE SUCHEN EINE BÜROGEMEINSCHAFT?
Zur Ergänzung des von uns bereitgehaltenen Beratungsangebotes suchen wir weitere Rechtsanwalts-…
Geerbtes Familienheim: Entfällt die Steuerfreiheit auch bei Auszug wegen psychischer Probleme?
Erbt der überlebende Ehegatte von seinem verstorbenen Partner dessen Hälfte am Familienheim, kann…
Eröffnung des Insolvenzverfahrens: BFH beleuchtet steuerlichen Wertverlust von Aktien
Wenn das Mitgliedschaftsrecht eines Aktionärs einer inländischen AG erlischt, weil die…