Vertrauen ist gut. Kontrolle ist besser. Am Besten vertrauen Sie uns die Kontrolle an.
Damit Sie Ihren Prüfungspflichten aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift oder einer unternehmensinternen Regelung nachkommen, stellen wir Ihnen folgende Dienstleistungen zur Verfügung:
- Prüfung von Sachgründungsberichten
- Freiwillige Abschlussprüfung
- Prüfung nach der Makler- und Bauträgerverordnung (MABV)
- Jahresabschlussprüfungen mittelgroßer Kapitalgesellschaften (auf Anfrage)
HDP Informiert
Teil-Lockdown: Zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie
Leider haben die steigenden Infektionszahlen mit dem SARS-CoV-2 – Virus es notwendig werden lassen,…
SIE SUCHEN EINE BÜROGEMEINSCHAFT?
Zur Ergänzung des von uns bereitgehaltenen Beratungsangebotes suchen wir weitere Rechtsanwalts-…
Geerbtes Familienheim: Entfällt die Steuerfreiheit auch bei Auszug wegen psychischer Probleme?
Erbt der überlebende Ehegatte von seinem verstorbenen Partner dessen Hälfte am Familienheim, kann…
Eröffnung des Insolvenzverfahrens: BFH beleuchtet steuerlichen Wertverlust von Aktien
Wenn das Mitgliedschaftsrecht eines Aktionärs einer inländischen AG erlischt, weil die…