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Versicherungs- und Beitragsrecht: Beitragsbemessungsgrenze 2018: Voraussichtliche Werte stehen fest

Ab 1.1.2018 werden sich die maßgeblichen Werte der Sozialversicherung erhöhen. Die im Versicherungsrecht wichtige Jahresarbeitsentgeltgrenze soll 59.400 Euro betragen. Im Beitragsrecht der Sozialversicherung steigen die relevanten Beitragsbemessungsgrenzen ebenso wie die Bezugsgröße.


HDP Informiert

Teil-Lockdown: Zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Leider haben die steigenden Infektionszahlen mit dem SARS-CoV-2 – Virus es notwendig werden lassen,…

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Eröffnung des Insolvenzverfahrens: BFH beleuchtet steuerlichen Wertverlust von Aktien

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