Teil 4 - Umwandlungssteuerrecht
Die steuerliche Behandlung von Unternehmensumwandlungen hängt stark davon ab, ob an der Umwandlung EU-/EWR-Rechtsträger teilnehmen oder ein Drittstaatenbezug besteht. Die Ansässigkeit der beteiligten Rechtsträger kann insbesondere darüber entscheiden, ob stille Reserven fortgeführt werden können oder aufzudecken und ohne entsprechenden Liquiditätszufluss zu besteuern sind.
HDP Informiert
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