Praxis-Tipp: Zeitpunkt der Gewinnentstehung bei einer erteilten Restschuldbefreiung
Wird die Restschuldbefreiung erteilt, sind dadurch wegfallende betriebliche Verbindlichkeiten als Ertrag zu erfassen. Dabei stellt sich die Frage, ob bei einer Betriebsveräußerung oder -aufgabe die steuerliche Gewinnrealisierung grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Veräußerung oder Aufgabe zurückwirkt oder ob sie erst im Zeitpunkt der wirksamen Erteilung der Restschuldbefreiung stattfindet.
HDP Informiert
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