Praxis-Tipp: Verteilung der Höchstbeträge nach § 35a EStG bei Einzelveranlagung
Ehegatten können gemeinsam beantragen, dass die Höchstbeträge nach § 35a EStG in einem anderen Verhältnis als je zur Hälfte aufgeteilt werden.
HDP Informiert
Teil-Lockdown: Zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie
Leider haben die steigenden Infektionszahlen mit dem SARS-CoV-2 – Virus es notwendig werden lassen,…
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Geerbtes Familienheim: Entfällt die Steuerfreiheit auch bei Auszug wegen psychischer Probleme?
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Eröffnung des Insolvenzverfahrens: BFH beleuchtet steuerlichen Wertverlust von Aktien
Wenn das Mitgliedschaftsrecht eines Aktionärs einer inländischen AG erlischt, weil die…