Praxis-Tipp: Versicherungsleistungen als haushaltsnahe Handwerkerleistungen
Der Steuerabzug von Handwerkerleistungen nach § 35a EStG setzt voraus, dass der Steuerpflichtige mit den Aufwendungen wirtschaftlich tatsächlich belastet ist. Aus diesem Grund hat das FG Münster entschieden, dass Versicherungsleistungen die begünstigten Handwerkerleistungen mindern.
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