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Praxis-Tipp: Unterhaltsleistungen an über 25 Jahre alte studierende Kinder

Wenn Eltern für ihr studierendes Kind altersbedingt kein Kindergeld mehr erhalten, können sie Unterstützungsleistungen nach § 33a EStG als außergewöhnliche Belastungen geltend machen und dadurch eine Steuerersparnis erzielen, welche nicht selten höher ist als das "verlorene" Kindergeld. 


HDP Informiert

Teil-Lockdown: Zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Leider haben die steigenden Infektionszahlen mit dem SARS-CoV-2 – Virus es notwendig werden lassen,…

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Geerbtes Familienheim: Entfällt die Steuerfreiheit auch bei Auszug wegen psychischer Probleme?

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Eröffnung des Insolvenzverfahrens: BFH beleuchtet steuerlichen Wertverlust von Aktien

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