Praxis-Tipp: Unterhaltsleistungen an über 25 Jahre alte studierende Kinder
Wenn Eltern für ihr studierendes Kind altersbedingt kein Kindergeld mehr erhalten, können sie Unterstützungsleistungen nach § 33a EStG als außergewöhnliche Belastungen geltend machen und dadurch eine Steuerersparnis erzielen, welche nicht selten höher ist als das "verlorene" Kindergeld.
HDP Informiert
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Leider haben die steigenden Infektionszahlen mit dem SARS-CoV-2 – Virus es notwendig werden lassen,…
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