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Praxis-Tipp: Splittingtarif für nichteheliche Lebensgemeinschaft

Die Frage, ob neben Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnerschaften auch Paare, die sich in einer „Lebensabschnittspartnerschaft“ befinden, Anspruch auf den Splittingtarif haben, hat das FG Münster  verneint. Da sich das betroffene Paar mit einer NZB gegen das Urteil gewehrt hat, muss nun der BFH entscheiden.


HDP Informiert

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