Praxis-Tipp: Splittingtarif für nichteheliche Lebensgemeinschaft
Die Frage, ob neben Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnerschaften auch Paare, die sich in einer „Lebensabschnittspartnerschaft“ befinden, Anspruch auf den Splittingtarif haben, hat das FG Münster verneint. Da sich das betroffene Paar mit einer NZB gegen das Urteil gewehrt hat, muss nun der BFH entscheiden.
HDP Informiert
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