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Praxis-Tipp: Schätzung des Arbeitslohns bei Handwerkerleistungen

Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen gilt nur für Arbeitskosten. Fraglich ist, ob auch eine Schätzung der Arbeitskosten durch den Steuerpflichtigen zulässig ist, wenn der Anteil anhand der Angaben in der Rechnung nicht gesondert ermittelt werden kann.


HDP Informiert

Teil-Lockdown: Zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Leider haben die steigenden Infektionszahlen mit dem SARS-CoV-2 – Virus es notwendig werden lassen,…

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Eröffnung des Insolvenzverfahrens: BFH beleuchtet steuerlichen Wertverlust von Aktien

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