Praxis-Tipp: Schätzung des Arbeitslohns bei Handwerkerleistungen
Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen gilt nur für Arbeitskosten. Fraglich ist, ob auch eine Schätzung der Arbeitskosten durch den Steuerpflichtigen zulässig ist, wenn der Anteil anhand der Angaben in der Rechnung nicht gesondert ermittelt werden kann.
HDP Informiert
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