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Praxis-Tipp: PC zu 100 % als geringwertiges Wirtschaftsgut absetzen

Als Geringwertiges Wirtschaftsgut, das zu 100 % als Betriebsausgaben abgezogen werden darf, zählt der angeschaffte Computer nur, wenn bestimmte Betragsgrenzen nicht überschritten werden.


HDP Informiert

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Leider haben die steigenden Infektionszahlen mit dem SARS-CoV-2 – Virus es notwendig werden lassen,…

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Eröffnung des Insolvenzverfahrens: BFH beleuchtet steuerlichen Wertverlust von Aktien

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