Praxis-Tipp: Pauschale Bonuszahlungen einer gesetzlichen Krankenkasse
Erstattungen einer gesetzlichen Krankenkasse im Rahmen eines Bonusprogramms, für vom Steuerpflichtigen getragene Kosten für Gesundheitsmaßnahmen, sind nicht mit den als Sonderausgaben abziehbaren Krankenversicherungsbeiträgen zu verrechnen.
HDP Informiert
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