Hupp | Dittus | Partner :: Steuerberater | Wirtschaftsprüfer | Rechtsanwälte

Praxis-Tipp: Nutzungs- oder Funktionsänderung eines Gebäudes

Die Auffassung der Finanzverwaltung, wonach Aufwendungen an einem Gebäude, die aufgrund einer Nutzungsänderung getätigt werden, keine sofort abziehbaren Erhaltungsaufwendungen darstellen, sondern als steuerlich ungünstigere nachträgliche Herstellungskosten zu behandeln sind, ist durch das FG Münster in Frage gestellt worden.


HDP Informiert

Teil-Lockdown: Zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Leider haben die steigenden Infektionszahlen mit dem SARS-CoV-2 – Virus es notwendig werden lassen,…

weiterlesen

SIE SUCHEN EINE BÜROGEMEINSCHAFT?

Zur Ergänzung des von uns bereitgehaltenen Beratungsangebotes suchen wir weitere Rechtsanwalts-…

weiterlesen

Geerbtes Familienheim: Entfällt die Steuerfreiheit auch bei Auszug wegen psychischer Probleme?

Erbt der überlebende Ehegatte von seinem verstorbenen Partner dessen Hälfte am Familienheim, kann…

weiterlesen

Eröffnung des Insolvenzverfahrens: BFH beleuchtet steuerlichen Wertverlust von Aktien

Wenn das Mitgliedschaftsrecht eines Aktionärs einer inländischen AG erlischt, weil die…

weiterlesen