Praxis-Tipp: Kosten für Motorreparatur bei Gehbehinderten
Soweit durch Aufwendungen, die der privaten Lebensführung zuzuordnen sind, die persönliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen wesentlich beeinträchtigt wird, können sie nach § 33 Abs. 1 EStG als außergewöhnliche Belastung steuerlich berücksichtigt werden.
HDP Informiert
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