Praxis-Tipp: Kosten einer Erstausbildung oder eines Erststudiums ab 2015
Nach geltendem Recht sind die Aufwendungen für eine erste Berufsausbildung und für ein Erststudium mit Ausnahme der Ausbildungsdienstverhältnisse nicht mehr als Werbungskosten abzugsfähig. Hierzu sind beim BVerfG seit dem Jahr 2014 nehrere Verfahren anhängig. Da bisher noch keine Entscheidung ergangen ist, weisen wir nochmals auf diese Verfahren und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten hin.
HDP Informiert
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