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Praxis-Tipp: Kindergeld für ein nicht arbeitsuchend gemeldetes Kind

Ein noch nicht 21 Jahre altes Kind ist nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG zu berücksichtigen, wenn es nicht in einem Beschäftigungsverhältnis steht und bei der Agentur für Arbeit im Inland als arbeitsuchend gemeldet ist. Fraglich ist, ob für den Kindergeldanspruch eine Meldung als Arbeitsuchender auch dann zwingend erforderlich ist, wenn das Kind aufgrund einer Erkrankung (vorübergehend) arbeitsunfähig ist.  


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