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Praxis-Tipp: Haushaltsersparnis bei Beibehaltung des bisherigen Hausstandes

Bei der Berechnung der Unterbringungskosten in einem Pflegeheim ist eine Haushaltsersparnis zu berücksichtigen, wenn die Auflösung des bisherigen Hausstandes zumutbar ist, weil mit einer Rückkehr in den Haushalt endgültig nicht mehr zu rechnen ist.


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