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Praxis-Tipp: Festsetzung oder tatsächliche Auszahlung des Kindergelds für Riester-Kinderzulage entscheidend?

Die Kinderzulage für jedes Kind, für das dem Zulageberechtigten Kindergeld ausgezahlt wird, beträgt jährlich 185 bzw. für nach dem 31.12.2007 geborene Kinder 300 EUR. Fraglich ist, ob bei nicht verheirateten und dauernd getrennt lebenden Eltern für den Anspruch auf Kinderzulage auf die Kindergeldfestsetzung oder auf die tatsächliche Auszahlung abzustellen ist. 


HDP Informiert

Teil-Lockdown: Zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Leider haben die steigenden Infektionszahlen mit dem SARS-CoV-2 – Virus es notwendig werden lassen,…

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Geerbtes Familienheim: Entfällt die Steuerfreiheit auch bei Auszug wegen psychischer Probleme?

Erbt der überlebende Ehegatte von seinem verstorbenen Partner dessen Hälfte am Familienheim, kann…

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Eröffnung des Insolvenzverfahrens: BFH beleuchtet steuerlichen Wertverlust von Aktien

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