Praxis-Tipp: Festsetzung oder tatsächliche Auszahlung des Kindergelds für Riester-Kinderzulage entscheidend?
Die Kinderzulage für jedes Kind, für das dem Zulageberechtigten Kindergeld ausgezahlt wird, beträgt jährlich 185 bzw. für nach dem 31.12.2007 geborene Kinder 300 EUR. Fraglich ist, ob bei nicht verheirateten und dauernd getrennt lebenden Eltern für den Anspruch auf Kinderzulage auf die Kindergeldfestsetzung oder auf die tatsächliche Auszahlung abzustellen ist.
HDP Informiert
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