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Praxis-Tipp: Fälligkeit bei 10-Tages-Zeitraum

Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben wie Umsatzsteuervorauszahlungen sind steuerlich dem Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit zuzuordnen, selbst wenn sie kurze Zeit vorher oder nachher abfließen. Umstritten ist, ob neben der Zahlung auch die Fälligkeit innerhalb des 10-Tages-Zeitraums liegen muss. 


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