Praxis-Tipp: Berufsmäßige Beschäftigung von Studenten und Studienbewerbern
Die Semesterferien sind vorbei, und neben dem Studium werden oft auch Aushilfsjobs aufgenommen. Bei Studenten und Studienbewerbern gleichermaßen beliebt ist die kurzfristige Beschäftigung. Hier gibt es jedoch ein K.O.-Kriterium: Es darf keine Berufsmäßigkeit vorliegen.
HDP Informiert
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