Hupp | Dittus | Partner :: Steuerberater | Wirtschaftsprüfer | Rechtsanwälte

Praxis-Tipp: Berufsmäßige Beschäftigung von Studenten und Studienbewerbern

Die Semesterferien sind vorbei, und neben dem Studium werden oft auch Aushilfsjobs aufgenommen. Bei Studenten und Studienbewerbern gleichermaßen beliebt ist die kurzfristige Beschäftigung. Hier gibt es jedoch ein K.O.-Kriterium: Es darf keine Berufsmäßigkeit vorliegen.


HDP Informiert

Teil-Lockdown: Zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie

Leider haben die steigenden Infektionszahlen mit dem SARS-CoV-2 – Virus es notwendig werden lassen,…

weiterlesen

SIE SUCHEN EINE BÜROGEMEINSCHAFT?

Zur Ergänzung des von uns bereitgehaltenen Beratungsangebotes suchen wir weitere Rechtsanwalts-…

weiterlesen

Geerbtes Familienheim: Entfällt die Steuerfreiheit auch bei Auszug wegen psychischer Probleme?

Erbt der überlebende Ehegatte von seinem verstorbenen Partner dessen Hälfte am Familienheim, kann…

weiterlesen

Eröffnung des Insolvenzverfahrens: BFH beleuchtet steuerlichen Wertverlust von Aktien

Wenn das Mitgliedschaftsrecht eines Aktionärs einer inländischen AG erlischt, weil die…

weiterlesen