Praxis-Tipp: Auch Zinseszinsen sind bei Investitionsdarlehen voll abziehbar
Schuldzinsen sind nach § 4 Abs. 4a Sätze 1 bis 4 EStG nicht als Betriebsausgaben abziehbar, wenn Überentnahmen getätigt wurden. Von dieser Abzugsbeschränkung sind Schuldzinsen für Darlehen zur Finanzierung von Anschaffungs- oder Herstellungskosten für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ausgenommen.
HDP Informiert
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