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Praxis-Tipp: 10-Tages-Zeitraum bei Fälligkeit am Wochenende oder Feiertag

Die Regelung des § 108 Abs. 3 AO ist im Rahmen des § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG bei Zahlungsabfluss innerhalb der 10 Tage nicht anzuwenden, wenn der gesetzliche Fälligkeitstermin auf ein Wochenende fällt.


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