FG Schleswig-Holstein: Finanzamt kann Anwendung der Härtefallregelung bei der E-Bilanz ablehnen
Das FG Schleswig-Holstein hat entschieden, dass das Finanzamt nicht auf die Pflicht zur elektronischen Übermittlung der E-Bilanz im Sinne einer Härtefallregelung verzichten muss. Das Finanzamt kann ein solches Begehr ablehnen.
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