FG Pressemitteilung: Zuschuss an einen Schwimmbadbetreiber als Entgelt
Der von einer Stadt geleistete „Zuschuss“ an eine ein Schwimmbad betreibende Gesellschaft kann selbst dann ein Entgelt für eine umsatzsteuerbare Leistung („Betrieb eines Schwimmbades“) darstellen, wenn der der Leistung zugrunde liegende Vertrag keine durchsetzbaren Primäransprüche der Beteiligten auf den Betrieb einerseits und die Bezahlung andererseits vorsieht.
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